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9 B 386/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-19, 9 B 386/24
9 B 386/24Verwaltungsgericht19.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-19
Aktenzeichen: 9 B 386/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0819.9B386.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird ‑ zugleich unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung ‑ für beide Rechtszüge auf jeweils 10.692,96 Euro festgesetzt.
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