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15 B 925/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-23, 15 B 925/25
15 B 925/25Verwaltungsgericht23.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-23
Aktenzeichen: 15 B 925/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0823.15B925.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. August 2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Köln vom 8. August 2025 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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