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19 B 907/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-26, 19 B 907/25
19 B 907/25Verwaltungsgericht26.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 19 B 907/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0826.19B907.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in Klasse 5 der U.-Gesamtschule W. zum Schuljahr 2025/2026 aufzunehmen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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