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1 E 190/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-31, 1 E 190/25
1 E 190/25Verwaltungsgericht31.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-31
Aktenzeichen: 1 E 190/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1031.1E190.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. März 2025 wird als unzulässig verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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