Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 A 1058/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-26, 19 A 1058/18
19 A 1058/18Verwaltungsgericht26.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-26
Aktenzeichen: 19 A 1058/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1126.19A1058.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf die Streitwertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.