Sozialgericht Aachen, 2002-06-10, S 6 KR 24/01

S 6 KR 24/01Sozialversicherungsgericht10.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 6 KR 24/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-10

Aktenzeichen: S 6 KR 24/01

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2002:0610.S6KR24.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19.01.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2001 verurteilt, der Klägerin Haushaltshilfekosten in Höhe von EUR 1.159,61 zu erstatten; die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1/2, im Übrigen die Klägerin selbst.

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