S 6 KR 24/01•Sozialgericht Aachen, 2002-06-10, S 6 KR 24/01
Sozialgericht Aachen, 2002-06-10, S 6 KR 24/01
S 6 KR 24/01Sozialversicherungsgericht10.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 6 KR 24/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-10
Aktenzeichen: S 6 KR 24/01
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2002:0610.S6KR24.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19.01.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2001 verurteilt, der Klägerin Haushaltshilfekosten in Höhe von EUR 1.159,61 zu erstatten; die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1/2, im Übrigen die Klägerin selbst.
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