S 8 (4) KG 6/02•Sozialgericht Aachen, 2002-10-25, S 8 (4) KG 6/02
Sozialgericht Aachen, 2002-10-25, S 8 (4) KG 6/02
S 8 (4) KG 6/02Sozialversicherungsgericht25.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 8 (4) KG 6/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-25
Aktenzeichen: S 8 (4) KG 6/02
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2002:1025.S8.4KG6.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 16.04.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.06.2002 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, das dem Kläger nach dem 04.01.1991 bewilligte Kindergeld gemäß § 21 BKGG zu überprüfen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat ¾ der Kosten des Klägers zu erstatten.
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