S 8 RA 94/02•Sozialgericht Aachen, 2003-01-10, S 8 RA 94/02
Sozialgericht Aachen, 2003-01-10, S 8 RA 94/02
S 8 RA 94/02Sozialversicherungsgericht10.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 8 RA 94/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-10
Aktenzeichen: S 8 RA 94/02
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2003:0110.S8RA94.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 13.11.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.05.2002 wird aufgehoben, soweit die Beklagte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Beigeladene zu 1) fordert. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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