S 11 AL 4/04•Sozialgericht Aachen, 2004-07-30, S 11 AL 4/04
Sozialgericht Aachen, 2004-07-30, S 11 AL 4/04
S 11 AL 4/04Sozialversicherungsgericht30.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 AL 4/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-30
Aktenzeichen: S 11 AL 4/04
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2004:0730.S11AL4.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.03.2004 und unter Abänderung des Bescheides vom 03.03.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.04.2004 verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld auch für die Zeit vom 01.02.2004 bis 01.03.2004 ohne Minderung wegen verspäteter Meldung zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.
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