Sozialgericht Aachen, 2004-08-13, S 11 AL 44/04 ER

S 11 AL 44/04 ERSozialversicherungsgericht13.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 11 AL 44/04 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-13

Aktenzeichen: S 11 AL 44/04 ER

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2004:0813.S11AL44.04ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 09.08.2004 bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch vom 07.06.2004 gegen den Bescheid vom13.05.2004, längstens jedoch bis zum 31.12.2004, ohne Berücksichtigung seines Bausparvertrages mit der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Antragstellers zu erstatten.

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