S 11 AL 72/04•Sozialgericht Aachen, 2005-02-16, S 11 AL 72/04
Sozialgericht Aachen, 2005-02-16, S 11 AL 72/04
S 11 AL 72/04Sozialversicherungsgericht16.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 AL 72/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-16
Aktenzeichen: S 11 AL 72/04
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0216.S11AL72.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 05.05.2004 in der Fassung des Bescheides vom 23.08.2004 und des Widerspruchsbescheids vom 24.08.2004 wird insoweit aufgehoben, als die Bewilligung von Unterhaltsgeld für die Zeit ab dem 01.10.2003 aufgehoben und das geleistete Unterhaltsgeld zurückgefordert worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat ¾ der Kosten der Klägerin zu erstatten.
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