S 11 RJ 90/04•Sozialgericht Aachen, 2005-03-16, S 11 RJ 90/04
Sozialgericht Aachen, 2005-03-16, S 11 RJ 90/04
S 11 RJ 90/04Sozialversicherungsgericht16.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 RJ 90/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-16
Aktenzeichen: S 11 RJ 90/04
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0316.S11RJ90.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
- Auf die Erinnerung der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 09.02.2005 abgeändert. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger 426,38 Euro mit 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2004 zu erstatten. 3. Im Übrigen wird die Erinnerung der Beklagten zurückgewiesen. 4. Die Erinnerung des Klägers wird zurückgewiesen.
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