S 9 AS 19/05 ER•Sozialgericht Aachen, 2005-04-08, S 9 AS 19/05 ER
Sozialgericht Aachen, 2005-04-08, S 9 AS 19/05 ER
S 9 AS 19/05 ERSozialversicherungsgericht08.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 9 AS 19/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-08
Aktenzeichen: S 9 AS 19/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0408.S9AS19.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
- Die Antragsgegner werden verpflichtet, der Antragstellerin durch Vermittlung der Stadt T a) die Antragsgegnerin zu 1): 345,00 EUR b) die Antragsgegnerin zu 2): 287,31 EUR an Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose für den Monat April 2005 auszuzahlen, davon 238,86 EUR an die Antragsgegnerin selbst, im Übrigen an Vermieter und Versorgungsunternehmen gemäß Aufstellung in der Anlage zum Bescheid vom 21.12.2004.
- Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. 3.Die Antragsgegner tragen die Kosten als Gesamtschuldner.
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