S 11 AS 32/05 ER•Sozialgericht Aachen, 2005-05-11, S 11 AS 32/05 ER
Sozialgericht Aachen, 2005-05-11, S 11 AS 32/05 ER
S 11 AS 32/05 ERSozialversicherungsgericht11.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 AS 32/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-11
Aktenzeichen: S 11 AS 32/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0511.S11AS32.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern darlehensweise Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Maßgabe des Bescheides vom 02.12.2004 auch für die Zeit ab dem 01.05.2005 zu gewähren. Die Verpflichtung gilt bis zum Eintritt der Bindungswirkung des noch zu erlassenden Bescheides über die Weiterbewilligung von Leistungen ab dem 01.04.2005. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller zu erstatten.
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