S 20 SO 53/05 ER•Sozialgericht Aachen, 2005-06-14, S 20 SO 53/05 ER
Sozialgericht Aachen, 2005-06-14, S 20 SO 53/05 ER
S 20 SO 53/05 ERSozialversicherungsgericht14.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 53/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-14
Aktenzeichen: S 20 SO 53/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0614.S20SO53.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, darlehensweise die Energiekostenschulden der Antragsteller gegenüber der Firma F GmbH in Höhe von 2854,50 Euro zu übernehmen und diesen Betrag unmittelbar an das Energieversorgungsunternehmen auszuzahlen. Die Kosten der Antragsteller trägt der Antragsgegner.
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