S 4 (6) KR 28/05•Sozialgericht Aachen, 2005-07-12, S 4 (6) KR 28/05
Sozialgericht Aachen, 2005-07-12, S 4 (6) KR 28/05
S 4 (6) KR 28/05Sozialversicherungsgericht12.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 4 (6) KR 28/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-12
Aktenzeichen: S 4 (6) KR 28/05
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0712.S4.6KR28.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 08.12.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.01.2005 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 162,40 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2005 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 50 %.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung wird zugelassen.
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