S 1 U 52/03•Sozialgericht Aachen, 2005-07-20, S 1 U 52/03
Sozialgericht Aachen, 2005-07-20, S 1 U 52/03
S 1 U 52/03Sozialversicherungsgericht20.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 1 U 52/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: S 1 U 52/03
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0720.S1U52.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 17.12.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.06.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Hinterbliebenenleistungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.