S 11 AS 8/05•Sozialgericht Aachen, 2005-11-09, S 11 AS 8/05
Sozialgericht Aachen, 2005-11-09, S 11 AS 8/05
S 11 AS 8/05Sozialversicherungsgericht09.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 AS 8/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-09
Aktenzeichen: S 11 AS 8/05
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:1109.S11AS8.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.12.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19.01.2005 verurteilt, dem Kläger Kosten der Unterkunft und Heizung unter Zugrundelegung einer angemessenen Wohnfläche von 25 qm für Januar 2005 und von 45 qm für den Zeitraum seither sowie eines Mietzinses von 4,55 Euro/qm nebst Nebenkosten nach Maßgabe von § 7 Abs. 2 der DVO zu § 82 SGB XII zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Klägers zu 1/5 zu erstatten.
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