S 7 KA 8/05•Sozialgericht Aachen, 2005-12-15, S 7 KA 8/05
Sozialgericht Aachen, 2005-12-15, S 7 KA 8/05
S 7 KA 8/05Sozialversicherungsgericht15.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 7 KA 8/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: S 7 KA 8/05
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:1215.S7KA8.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
- Der Bescheid des Beklagten vom 25.05.2005 wird dahingehend abgeändert, dass Ziff. 1 der Ermächtigung entfällt.
- Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
- Die Klägerin trägt die Hälfte der Gerichtskosten und der Kosten des Beklagten und des Beigeladenen zu 8). Der Beklagte und der Beigeladene zu 8) tragen je ¼ der Gerichtskosten und der Kosten der Klägerin. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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