S 3 VG 163/04•Sozialgericht Aachen, 2006-12-21, S 3 VG 163/04
Sozialgericht Aachen, 2006-12-21, S 3 VG 163/04
S 3 VG 163/04Sozialversicherungsgericht21.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 3 VG 163/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: S 3 VG 163/04
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2006:1221.S3VG163.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.01.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.06.2004 verurteilt, die bei der Klägerin vorliegende Gesundheitsstörung "Zustand nach Abdominalplastik mit zwei großen quer verlaufenden Narben im Ober- und Unterbauch mit korrigiertem Nabel mit Sensibilitätsstörungen im Narbenbereich" als durch ein schädigendes Ereignis im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG hervorgerufene Gesundheitsstörung festzustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die Hälfte der Kosten der Klägerin zu erstatten.
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