S 20 SO 90/06•Sozialgericht Aachen, 2007-05-08, S 20 SO 90/06
Sozialgericht Aachen, 2007-05-08, S 20 SO 90/06
S 20 SO 90/06Sozialversicherungsgericht08.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 90/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-08
Aktenzeichen: S 20 SO 90/06
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2007:0508.S20SO90.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.09.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.11.2006 verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 19.09. - 31.10.2006 entstandenen Kosten einer Haushaltshilfe in Höhe von 210,35 EUR zu erstatten. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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