Sozialgericht Aachen, 2007-05-08, S 20 SO 90/06

S 20 SO 90/06Sozialversicherungsgericht08.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 20 SO 90/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-08

Aktenzeichen: S 20 SO 90/06

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2007:0508.S20SO90.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.09.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.11.2006 verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 19.09. - 31.10.2006 entstandenen Kosten einer Haushaltshilfe in Höhe von 210,35 EUR zu erstatten. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.