S 20 SO 34/07•Sozialgericht Aachen, 2007-08-14, S 20 SO 34/07
Sozialgericht Aachen, 2007-08-14, S 20 SO 34/07
S 20 SO 34/07Sozialversicherungsgericht14.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 34/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-14
Aktenzeichen: S 20 SO 34/07
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2007:0814.S20SO34.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.02.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2007 verurteilt, dem Kläger unter entsprechender Rücknahme der die Zeit vom 01.02.2003 bis 31.08.2006 betreffenden Bewilligungsbescheide weitere Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 01.02.2003 bis 31.08.2006 in Höhe von 6.622,00 EUR zu zahlen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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