Sozialgericht Aachen, 2010-01-13, S 19 SO 59/08

S 19 SO 59/08Sozialversicherungsgericht13.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 19 SO 59/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-13

Aktenzeichen: S 19 SO 59/08

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0113.S19SO59.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Die Beigeladene zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 8810,75 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beigeladene zu 2., die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und des Beigeladenen zu 1. trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auf 8855,02 Euro festgesetzt.

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