S 19 SO 59/08•Sozialgericht Aachen, 2010-01-13, S 19 SO 59/08
Sozialgericht Aachen, 2010-01-13, S 19 SO 59/08
S 19 SO 59/08Sozialversicherungsgericht13.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 19 SO 59/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-13
Aktenzeichen: S 19 SO 59/08
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0113.S19SO59.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Die Beigeladene zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 8810,75 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beigeladene zu 2., die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und des Beigeladenen zu 1. trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auf 8855,02 Euro festgesetzt.
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