S 7 KA 1/09•Sozialgericht Aachen, 2010-03-03, S 7 KA 1/09
Sozialgericht Aachen, 2010-03-03, S 7 KA 1/09
S 7 KA 1/09Sozialversicherungsgericht03.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 7 KA 1/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-03
Aktenzeichen: S 7 KA 1/09
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0303.S7KA1.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte Köln vom 13.08.2008 in der Fassung des Beschlusses des Beklagten vom 04.02.2009 wird insoweit aufgehoben, als dort die Ermächtigung des Klägers für einen Zeitpunkt vor dem 18.09.2008 aufgehoben wird. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen. Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 30 % zu erstatten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Der Streitwert wird auf 10.000.- Euro festgesetzt.
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