S 5 AS 122/09•Sozialgericht Aachen, 2010-05-19, S 5 AS 122/09
Sozialgericht Aachen, 2010-05-19, S 5 AS 122/09
S 5 AS 122/09Sozialversicherungsgericht19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 5 AS 122/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-19
Aktenzeichen: S 5 AS 122/09
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0519.S5AS122.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.09.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2009 und unter Abänderung des Bescheides vom 09.06.2009 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 23.06.2009 und vom 30.06.2009 sowie unter Abänderung des Bescheides vom 25.08.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.09.2009 verurteilt, dem Kläger im Zeitraum vom 01.05.2009 bis zum 31.10.2009 einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 245,42 EUR unter Anrechnung bereits gewährter Leistungen sowie einen anteiligen Selbstbehalt für 2009 in Höhe von 397,44 EUR zu bewilligen und auszuzahlen. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. Der Beklagte trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.
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