S 5 AS 154/09•Sozialgericht Aachen, 2010-05-19, S 5 AS 154/09
Sozialgericht Aachen, 2010-05-19, S 5 AS 154/09
S 5 AS 154/09Sozialversicherungsgericht19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 5 AS 154/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-19
Aktenzeichen: S 5 AS 154/09
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0519.S5AS154.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.11.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.12.2009 und unter Abänderung des Bescheides vom 10.09.2009 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 23.10.2009 und vom 21.01.2010 verurteilt, dem Kläger im Zeitraum vom 01.09.2009 bis zum 31.12.2009 einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 258,22 EUR unter Anrechnung bereits gewährter Leistungen und den anteiligen Selbstbehalt für 2009 in Höhe von 60,00 EUR sowie im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 28.02.2010 einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 308,42 EUR unter Anrechnung bereits gewährter Leistungen und den anteiligen Selbstbehalt für 2010 in Höhe von 6,86 EUR zu bewilligen und auszuzahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.
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