S 3 SF 26/10 E•Sozialgericht Aachen, 2010-05-20, S 3 SF 26/10 E
Sozialgericht Aachen, 2010-05-20, S 3 SF 26/10 E
S 3 SF 26/10 ESozialversicherungsgericht20.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 3 SF 26/10 E — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-20
Aktenzeichen: S 3 SF 26/10 E
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0520.S3SF26.10E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Aachen vom 02.12.2009 wird dahingehend abgeändert, dass die von dem Beklagten an den Kläger zu erstattenden außergerichtlichen Kosten für das Klageverfahren auf insgesamt 409,96 EUR festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
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