S 20 SO 72/10 ER•Sozialgericht Aachen, 2010-07-07, S 20 SO 72/10 ER
Sozialgericht Aachen, 2010-07-07, S 20 SO 72/10 ER
S 20 SO 72/10 ERSozialversicherungsgericht07.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 72/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-07
Aktenzeichen: S 20 SO 72/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0707.S20SO72.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt dass der Antragsgegner verpflichtet ist,unverzüglich über den Antrag des Antragstellers vom 29.04.2010 auf Eingliederungshilfe für eine internatsmäßige Unterbringung im Ludwig-Steil-Hof (Bischof-Hermann-Kunst-Förderschule) in F. zu entscheiden. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt der Antragsgegner. Im Übrigen haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten.
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