Sozialgericht Aachen, 2010-07-07, S 20 SO 72/10 ER

S 20 SO 72/10 ERSozialversicherungsgericht07.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 20 SO 72/10 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-07

Aktenzeichen: S 20 SO 72/10 ER

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:0707.S20SO72.10ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt dass der Antragsgegner verpflichtet ist,unverzüglich über den Antrag des Antragstellers vom 29.04.2010 auf Eingliederungshilfe für eine internatsmäßige Unterbringung im Ludwig-Steil-Hof (Bischof-Hermann-Kunst-Förderschule) in F. zu entscheiden. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt der Antragsgegner. Im Übrigen haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.