S 7 KA 3/09•Sozialgericht Aachen, 2010-11-05, S 7 KA 3/09
Sozialgericht Aachen, 2010-11-05, S 7 KA 3/09
S 7 KA 3/09Sozialversicherungsgericht05.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 7 KA 3/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-05
Aktenzeichen: S 7 KA 3/09
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:1105.S7KA3.09.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Beschlusses vom 22.07.2009 verpflichtet, über den Widerspruch der Beigeladenen zu 7) gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 04.02.2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 7), die diese selbst trägt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.