S 5 AS 362/10•Sozialgericht Aachen, 2010-11-17, S 5 AS 362/10
Sozialgericht Aachen, 2010-11-17, S 5 AS 362/10
S 5 AS 362/10Sozialversicherungsgericht17.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 5 AS 362/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: S 5 AS 362/10
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:1117.S5AS362.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 13.01.2010 in der Gestalt des Wider¬spruchsbescheides vom 01.03.2010 ver¬urteilt, dem Kläger im Zeitraum von Fe¬bruar bis Juli 2010 Leistun¬gen nach dem SGB II nach Maßgabe des Gesetzes unter Zugrundelegung ei¬ner angemesse¬nen Netto-kaltmiete in Höhe von 237,50 EUR und angemessener Betriebs¬kosten in Höhe von 100,00 EUR zuzüglich angemessener Heizkosten zu be¬willigen. Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach. Die Berufung wird zugelassen.
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