S 13 KR 101/10•Sozialgericht Aachen, 2010-12-14, S 13 KR 101/10
Sozialgericht Aachen, 2010-12-14, S 13 KR 101/10
S 13 KR 101/10Sozialversicherungsgericht14.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 13 KR 101/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-14
Aktenzeichen: S 13 KR 101/10
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2010:1214.S13KR101.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 15.07.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.03.2010 und des angenommenen Teilanerkenntnisses vom 27.10/11.11.2010 verurteilt, den Kläger mit einem mobilen Kameralesesystem gegen Rückgabe des stationären Bildschirmlesegerätes zu versorgen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.
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