S 2 KR 71/10•Sozialgericht Aachen, 2011-04-14, S 2 KR 71/10
Sozialgericht Aachen, 2011-04-14, S 2 KR 71/10
S 2 KR 71/10Sozialversicherungsgericht14.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 2 KR 71/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: S 2 KR 71/10
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2011:0414.S2KR71.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheides vom 12.11.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.02.2010 verurteilt, dem Kläger für die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit ab dem 11.09.2008 einen den gesetzli-chen Vorgaben der §§ 47 ff. SGB V entsprechendes kalendertägliches Brut-tokrankengeld in Höhe von 59,81 EUR zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach. Die Berufung wird zugelassen.
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