S 20 SO 134/10•Sozialgericht Aachen, 2011-10-11, S 20 SO 134/10
Sozialgericht Aachen, 2011-10-11, S 20 SO 134/10
S 20 SO 134/10Sozialversicherungsgericht11.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 134/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-11
Aktenzeichen: S 20 SO 134/10
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2011:1011.S20SO134.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2010 und des Teilanerkenntnisses vom 11.10.2011 verurteilt auch für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.10.2011 die nach Einsatz von Einkommen und einen Freibetrag von 2.600,00 EUR übersteigendem Vermögen ungedeckten Heimkosten der Klägerin ohne Berücksichtigung eines Vermögens aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag Nr.162090 vom 09./22.03.2010 aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte.
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