S 13 EG 1/11•Sozialgericht Aachen, 2011-11-08, S 13 EG 1/11
Sozialgericht Aachen, 2011-11-08, S 13 EG 1/11
S 13 EG 1/11Sozialversicherungsgericht08.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 13 EG 1/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: S 13 EG 1/11
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2011:1108.S13EG1.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird in entsprechender Abänderung des Bescheides vom 23.09.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.12.2010 verurteilt, dem Kläger Elterngeld für den 1. bis 14. Lebensmonat des Kindes B. in Höhe von monatlich 789,82 EUR zu bewilligen und das Elterngeld in 28 Monaten (Zeitraum: 17.08.2010 bis 16.12.2012) in monatlichen Beträgen von 394,91 EUR ohne Anrechnung der von der Mutter in der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist erhaltenen Bezüge auszuzahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte.
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