S 20 SO 173/10•Sozialgericht Aachen, 2011-11-22, S 20 SO 173/10
Sozialgericht Aachen, 2011-11-22, S 20 SO 173/10
S 20 SO 173/10Sozialversicherungsgericht22.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 173/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-22
Aktenzeichen: S 20 SO 173/10
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2011:1122.S20SO173.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit von Januar bis November 2011 nach dem 4. Kapitel des SGB XII erbrachten Aufwendungen für die Grundsicherung der Hilfeempfängerin N. U. N. in Höhe von 4.205,54 EUR zu erstatten. Es wird fest-gestellt, dass die Beklagte auch weiterhin für die Grundsicherung der Hilfeempfängerin zuständig ist, solange diese auch Leistungen nach dem 6. bis 8. Kapitel des SGB XII im Rahmen ambulant betreuten Wohnens erhält. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 9.205,54 EUR festgestellt.
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