Sozialgericht Aachen, 2011-11-22, S 20 SO 173/10

S 20 SO 173/10Sozialversicherungsgericht22.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 20 SO 173/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-22

Aktenzeichen: S 20 SO 173/10

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2011:1122.S20SO173.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit von Januar bis November 2011 nach dem 4. Kapitel des SGB XII erbrachten Aufwendungen für die Grundsicherung der Hilfeempfängerin N. U. N. in Höhe von 4.205,54 EUR zu erstatten. Es wird fest-gestellt, dass die Beklagte auch weiterhin für die Grundsicherung der Hilfeempfängerin zuständig ist, solange diese auch Leistungen nach dem 6. bis 8. Kapitel des SGB XII im Rahmen ambulant betreuten Wohnens erhält. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 9.205,54 EUR festgestellt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.