S 6 KN 744/10•Sozialgericht Aachen, 2012-08-24, S 6 KN 744/10
Sozialgericht Aachen, 2012-08-24, S 6 KN 744/10
S 6 KN 744/10Sozialversicherungsgericht24.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 6 KN 744/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-24
Aktenzeichen: S 6 KN 744/10
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2012:0824.S6KN744.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 06.03.2009 und der Bescheid vom 16.06.2009, jeweils in der Fas-sung des Widerspruchsbescheides vom 19.10.2010, werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die für die Zeit vom 21.12.1966 bis 07.06.1989 ermittel-ten Entgeltpunkte nicht mit dem Faktor 0,6 zu multiplizieren und die Altersrente für Frauen der Klägerin neu zu berechnen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt ¾ der außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.
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