S 13 KR 389/11•Sozialgericht Aachen, 2012-10-18, S 13 KR 389/11
Sozialgericht Aachen, 2012-10-18, S 13 KR 389/11
S 13 KR 389/11Sozialversicherungsgericht18.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 13 KR 389/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: S 13 KR 389/11
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2012:1018.S13KR389.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 520,56 EUR nebst Zinsen i. H. v. zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2007 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2011 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 520,56 EUR festgesetzt. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.