S 20 AY 2/13 ER•Sozialgericht Aachen, 2013-02-21, S 20 AY 2/13 ER
Sozialgericht Aachen, 2013-02-21, S 20 AY 2/13 ER
S 20 AY 2/13 ERSozialversicherungsgericht21.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 AY 2/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-21
Aktenzeichen: S 20 AY 2/13 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2013:0221.S20AY2.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, längstens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des Asylbewerberleistungsrechts entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18.07.2012, ab 08.02.2013 monatlich Grundleistungen in Höhe von 354,00 EUR abzüglich einer Energiekostenpauschale von 29,70 EUR zuzüglich 105,39 EUR für Kosten der Unterkunft abzüglich 35,00 EUR für Restschuldtilgung, insgesamt 394,69 EUR zu gewähren ...
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers trägt die Antragsgegenerin.
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