Sozialgericht Aachen, 2014-02-18, S 14 AS 444/13

S 14 AS 444/13Sozialversicherungsgericht18.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 14 AS 444/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-18

Aktenzeichen: S 14 AS 444/13

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2014:0218.S14AS444.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 11.01.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.04.2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird dem Grunde nach verurteilt, der in Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Sohn F. I., geb. am 00.00.00, lebenden Klägerin ab November 2012 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende – unter An-rechnung von Einkommen aus Zuwendungen des Herrn T. I. in Höhe von 300 EUR monatlich für sie persönlich sowie weiterer anzurechnender Einkünfte – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.