S 14 AS 444/13•Sozialgericht Aachen, 2014-02-18, S 14 AS 444/13
Sozialgericht Aachen, 2014-02-18, S 14 AS 444/13
S 14 AS 444/13Sozialversicherungsgericht18.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 14 AS 444/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-18
Aktenzeichen: S 14 AS 444/13
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2014:0218.S14AS444.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 11.01.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.04.2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird dem Grunde nach verurteilt, der in Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Sohn F. I., geb. am 00.00.00, lebenden Klägerin ab November 2012 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende unter An-rechnung von Einkommen aus Zuwendungen des Herrn T. I. in Höhe von 300 EUR monatlich für sie persönlich sowie weiterer anzurechnender Einkünfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.