S 21 R 907/12•Sozialgericht Aachen, 2014-10-17, S 21 R 907/12
Sozialgericht Aachen, 2014-10-17, S 21 R 907/12
S 21 R 907/12Sozialversicherungsgericht17.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 21 R 907/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-17
Aktenzeichen: S 21 R 907/12
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2014:1017.S21R907.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.05.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2012 verpflichtet, den Kläger für seine Tätigkeit bei der Beigeladenen zu 1) als Energieberater seit dem 01.01.2012 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI zu befreien. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beigeladenen zu 1) trägt die Beklagte dem Grunde nach in voller Höhe.
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