S 9 KR 29/15 ER•Sozialgericht Aachen, 2015-02-02, S 9 KR 29/15 ER
Sozialgericht Aachen, 2015-02-02, S 9 KR 29/15 ER
S 9 KR 29/15 ERSozialversicherungsgericht02.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 9 KR 29/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-02
Aktenzeichen: S 9 KR 29/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2015:0202.S9KR29.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab sofort, längstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, die Kos-ten für eine weitere Thermo-Chemotherapiebehandlung in der Hyperthermie-Tagesklinik in Bochum, vorläufig zu übernehmen.
Die Antragsgegnerin hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.
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