Sozialgericht Aachen, 2015-02-02, S 9 KR 29/15 ER

S 9 KR 29/15 ERSozialversicherungsgericht02.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 9 KR 29/15 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-02

Aktenzeichen: S 9 KR 29/15 ER

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2015:0202.S9KR29.15ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab sofort, längstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, die Kos-ten für eine weitere Thermo-Chemotherapiebehandlung in der Hyperthermie-Tagesklinik in Bochum, vorläufig zu übernehmen.

Die Antragsgegnerin hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.

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