S 20 SO 239/13•Sozialgericht Aachen, 2015-05-19, S 20 SO 239/13
Sozialgericht Aachen, 2015-05-19, S 20 SO 239/13
S 20 SO 239/13Sozialversicherungsgericht19.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 239/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-19
Aktenzeichen: S 20 SO 239/13
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2015:0519.S20SO239.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 24.02.2011 bis19.05.2015 erbrachten Aufwendungen für die Vollzeitpflege des Kindes D.U. in einer Pflegefamilie in Höhe von 125.233,22 EUR zu erstatten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 125,233,22 EUR festgesetzt.
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