S 11 AS 577/15 ER•Sozialgericht Aachen, 2015-07-02, S 11 AS 577/15 ER
Sozialgericht Aachen, 2015-07-02, S 11 AS 577/15 ER
S 11 AS 577/15 ERSozialversicherungsgericht02.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 AS 577/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-02
Aktenzeichen: S 11 AS 577/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2015:0702.S11AS577.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern zu 2) bis 5) für den Zeitraum vom 19.06.2015 bis einschließlich 31.08.2015 den ihnen pro rata temporis zustehenden Regelbedarf in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 2) bis 5) dem Grunde nach zu ½.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.