S 12 SB 259/13•Sozialgericht Aachen, 2016-01-12, S 12 SB 259/13
Sozialgericht Aachen, 2016-01-12, S 12 SB 259/13
S 12 SB 259/13Sozialversicherungsgericht12.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 12 SB 259/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-12
Aktenzeichen: S 12 SB 259/13
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2016:0112.S12SB259.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2013 verurteilt, bei dem Kläger in der Zeit ab dem 01.10.2015 einen GdB von 60 sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Merkzeichen G und B festzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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