Sozialgericht Aachen, 2016-02-18, S 6 R 850/15 ER

S 6 R 850/15 ERSozialversicherungsgericht18.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 6 R 850/15 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-18

Aktenzeichen: S 6 R 850/15 ER

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2016:0218.S6R850.15ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Beitragsbescheid vom 00.00.0000 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 8.920,87 Euro festgesetzt.

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