S 6 R 850/15 ER•Sozialgericht Aachen, 2016-02-18, S 6 R 850/15 ER
Sozialgericht Aachen, 2016-02-18, S 6 R 850/15 ER
S 6 R 850/15 ERSozialversicherungsgericht18.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 6 R 850/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-18
Aktenzeichen: S 6 R 850/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2016:0218.S6R850.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Beitragsbescheid vom 00.00.0000 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 8.920,87 Euro festgesetzt.
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