S 19 SO 40/16•Sozialgericht Aachen, 2017-02-17, S 19 SO 40/16
Sozialgericht Aachen, 2017-02-17, S 19 SO 40/16
S 19 SO 40/16Sozialversicherungsgericht17.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 19 SO 40/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-17
Aktenzeichen: S 19 SO 40/16
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2017:0217.S19SO40.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 30.03.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.02.2016 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Beigeladenen Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe durch stationäre Unterbringung zu gewähren. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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