S 1 KR 115/17•Sozialgericht Aachen, 2017-08-29, S 1 KR 115/17
Sozialgericht Aachen, 2017-08-29, S 1 KR 115/17
S 1 KR 115/17Sozialversicherungsgericht29.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 1 KR 115/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-29
Aktenzeichen: S 1 KR 115/17
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2017:0829.S1KR115.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.11.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.03.2017 verurteilt, an das GGD Zuid M. zur anteiligen Begleichung der Rechnung vom 21.04.2016 507 EUR zu überweisen. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu ¾, im Übrigen der Kläger selbst. Die Berufung wird nicht zugelassen.
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