S 18 SB 1001/16•Sozialgericht Aachen, 2018-01-09, S 18 SB 1001/16
Sozialgericht Aachen, 2018-01-09, S 18 SB 1001/16
S 18 SB 1001/16Sozialversicherungsgericht09.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 18 SB 1001/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-09
Aktenzeichen: S 18 SB 1001/16
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2018:0109.S18SB1001.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird ihrem Teilanerkenntnis gemäß unter Aufhebung des Bescheides vom 10.08.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.10.2016 verpflichtet, bei der Klägerin ab Antragstellung, dem 11.05.2016, einen GdB von 40 festzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach zu einem Drittel.
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