Sozialgericht Aachen, 2018-09-04, S 14 KR 94/18

S 14 KR 94/18Sozialversicherungsgericht04.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 14 KR 94/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-04

Aktenzeichen: S 14 KR 94/18

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2018:0904.S14KR94.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300 EUR nebst Zinsen i.H.v. 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 600 EUR festgesetzt. Die Berufung wird zugelassen.

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