20 AY 8/18•Sozialgericht Aachen, 2019-04-02, 20 AY 8/18
Sozialgericht Aachen, 2019-04-02, 20 AY 8/18
20 AY 8/18Sozialversicherungsgericht02.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — 20 AY 8/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-02
Aktenzeichen: 20 AY 8/18
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2019:0402.20AY8.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 05.12.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.01.2018 und des Teilabhilfebescheides vom 02.07.2018 wird aufgehoben, soweit dadurch den Klägern für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2017 Geldleistungen nach § 2 AsylbLG unter Abzug anteiliger Beträge für regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben im Sinne der Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung) der §§ 5, 6 RBEG bewilligt worden sind. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern die insoweit abgezogenen Beträge nachzuzahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt die Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.