Sozialgericht Aachen, 2019-04-02, 20 AY 8/18

20 AY 8/18Sozialversicherungsgericht02.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — 20 AY 8/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-02

Aktenzeichen: 20 AY 8/18

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2019:0402.20AY8.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 05.12.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.01.2018 und des Teilabhilfebescheides vom 02.07.2018 wird aufgehoben, soweit dadurch den Klägern für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2017 Geldleistungen nach § 2 AsylbLG unter Abzug anteiliger Beträge für regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben im Sinne der Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung) der §§ 5, 6 RBEG bewilligt worden sind. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern die insoweit abgezogenen Beträge nachzuzahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt die Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.

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